Prozesswasser aus Industriebetrieben sind häufig so stark verschmutzt, dass sie nicht ohne Aufbereitung in die öffentlichen Kanalnetze eingeleitet werden dürfen. Die Grenzwerte für die Einleitgenehmigung regelt die Abwasserverordnung, rechtlich die „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer – AbwV“ (vom 17. Juni 2004, BGBl. I S. 1108, zuletzt geändert am 31. Juli 2009, BGBl. I S. 2585 (Inkrafttreten am 01.03.2010)). Diese Verordnung setzt etliche Richtlinien der Europäischen Union zu diesem Themenkomplex um und bildet mit dem Inhalt den europäischen Stand der Technik ab.
Laut BMU werden in der Abwasserverordnung „…die Schnittstellen zwischen den Umweltmedien Abfall, Luft, Boden und Wasser zusammenhängend beurteilt…“. Diese Verordnung gilt sowohl für die Direkteinleiter als auch für Abwassereinleitungen, die von Gewerbebetrieben in ein Kanalnetz erfolgen und deren Betriebswasser gemeinsam mit Abwasser aus Haushalten dann einer kommunalen Kläranlage zugeleitet wird und von dort erst in das Gewässer gelangt (Indirekteinleiter). An diesem Punkt sei noch einmal auf die Definition von Abwasser verwiesen.
Der Begriff des Abwassers ist in Deutschland in § 54 I WHG (Wasserhaushaltsgesetz) geregelt. Dort heißt es:
Abwasser ist
1. das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie
2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von Bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
Die Abwasserverordnung gliedert sich in 7 Paragraphen, 2 Anlagen und 57 Anhänge. Während der erste Teil den Anwendungsbereich, Begriffsdefinitionen, allgemeine Betriebspflichten und Pönalisierungen regelt, die Anlagen die Analysenverfahren und die Grundregeln der betrieblichen Dokumentation umfassen, sind die Anhänge die Stellen, in denen die Einleitbedingungen der verschiedenen Einleiter entsprechend ihrer typischen Abwasserinhaltsstoffe aufgeführt und mit Grenzwerten ausgewiesen sind. Üblicherweise sind die Anhänge in mehrere Unterkapitel unterteilt, wovon hier nur die häufigsten im Einzelnen aufgeführt werden:
Nicht umfasst sind hier die Abwassereinleitbedingungen der Kanalnetzbetreiber. Diese sind in den jeweiligen Abwassersatzungen der Entsorgungsbetriebe/ Abwasserzweckverbände geregelt und orientieren sich ganz überwiegend an den Vorgaben des DWA-Merkblattes DWA-M 115.
Industrieunternehmen, die ihr Abwasser einleiten möchten, sollten ihren Augenmerk auf die Anhänge der AbwV richten. Hier gibt es für die jeweilige Industrie-Gruppierung entsprechende Unterteilungen. So unterscheidet Anhang 40 die Metallbearbeitung und Metallverarbeitung in: Galvanik, Beizerei, Anodisierbetrieb, Brüniererei, Feuerverzinkerei, Feuerverzinnerei, Härterei, Leiterplattenherstellung, Batterieherstellung, Emaillierbetrieb, Mechanische Werkstätte, Gleitschleiferei und Lackierbetrieb, mit jeweils individuellen Parametern.
Es gibt verschiedene verfügbare Techniken, um die Qualität des Prozesswassers so zu verbessern, dass es eingeleitet werden kann. Einleiter sind deshalb gut beraten, sich rechtzeitig mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde und dem Kläranlagenbetreiber in Verbindung zu setzen, ob für ihre Abwasseraufbereitung eine wasserrechtliche Zulassung oder sonstige Genehmigung erforderlich ist.
Eine Möglichkeit zur Abwasseraufbereitung bieten chemisch-physikalischen Anlagen. Sie bereiten das Wasser so weit auf, dass es gerade so der Abwasserverordnung entspricht und eingeleitet werden kann. Allerdings gelangen so eine hohe Zahl an Restverschmutzungen in öffentliche Gewässer und belasten unsere Umwelt. Zudem sorgen die hohen Kosten für die Chemie für langfristig steigende, hohe Betriebskosten.
Eine wirtschaftliche und nachhaltige Alternative bietet das VACUDEST Vakuumdestillationssystem. Denn damit eine Flüssigkeit dem Abwasserbegriff unterfällt, muss neben der Veränderung auch der Tatbestand des „Abfließens“ erfüllt sein. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wasser, das zwar in seiner Eigenschaft verändert wurde, welches aber in der Produktion wiederverwendet wird, unterfällt nicht den Regeln des §54 ff WHG und auch nicht der AbwV. Mit innovativen Technologien bereitet das VACUDEST Verfahren das anfallende Prozesswasser so gut auf, dass es in der Produktion im Kreislauf geführt werden kann. Es entsteht eine abwasserfreie Produktion. Das schont nicht nur die natürlichen Frischwasserressourcen und damit auch die Umwelt, sondern spart auch bares Geld durch die Einsparung von Betriebskosten.
Wie das funktioniert? Wasser verdampft im Unterdruck besonders energiesparend bei rund 85 Grad Celsius. Metalle, seien es Härtebildner oder Schwermetalle, verbleiben im Verdampfungsrückstand. Ebenso ergeht es Nebenprodukten wie Salzen auf Borat-, Sulfat- oder Halogenbasis. Auch Phosphate werden aus dem Abwasserstrom sicher entfernt. Diese im Verdampfungsrückstand konzentrierten Inhaltsstoffe können im Idealfall sogar einer Rückgewinnung zugeführt werden. Das verdampfte, saubere Wasser kann im Kreislauf geführt werden. So entsteht aus 100 % Schmutzwasser bis zu 98 % sauberes Wasser und nur noch 2 % Rückstand.
Bei der Wasseraufbereitung mit VACUDEST gibt es zudem einen entscheidenden, einzigartigen Vorteil gegenüber anderen Verdampfersystemen: Das mit diesem Verfahren aufbereitete Wasser ist dank der patentierten Clearcat Technologie der H2O GmbH nahezu ölfrei und damit glasklar. Damit ist die Wiederverwendung selbst für anspruchsvolle Produktionsprozesse, wie zum Beispiel Spülprozesse, geeignet.
Wird das Destillat nicht in der Produktion benötigt, kann es zudem sicher und ohne Nachbehandlungsschritte eingeleitet werden. Mit dem Verfahren der direkten Brüdenverdichtung erfüllt das VACUDEST System der H2O GmbH alle Vorgaben der BVT- Schlussfolgerungen (STM) für den Abschnitt Abwasseraufbereitung. Der Index für Kohlenwasserstoffe von 20 ppm wird zuverlässig eingehalten.
Während vor rund 15 bis 20 Jahren die chemisch-physikalische Abwasseraufbereitung (C/P) den Stand der Technik markierte, tritt nun mit dem VACUDEST System die direkte Brüdenverdichtung an diese Stelle und ersetzt Schritt für Schritt die zwischenzeitlich in die Jahre gekommenen C/P-Anlagen.
Im Hinblick auf die Forderungen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) zum Recycling von Phosphaten aus Abwasser und Klärschlämmen, wird sich hier zukünftig ein weiterer Aspekt öffnen, um den Einsatz einer VACUDEST Anlage schon an der Eintragsquelle, also unmittelbar beim Indirekteinleiter, zu erwägen. Auch wird die Diskussion um Spurenstoffe im Abwasser den Weg von der C/P-Anlage hin zum VACUDEST System weisen.
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